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Abrechnung und Kosten

Die Abrechnung einer Psychotherapie erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ, GOP).

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Deshalb sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren, um die genauen Konditionen vorab zu erfragen.  Prinzipiell werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet, wenn die Therapie medizinisch indiziert ist, d.h. eine entsprechende Diagnose gestellt ist. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis für Psychotherapie in Erlangen rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, da ich keine Zulassung für gesetzliche Krankenkassen gekauft/erworben habe*. Allerdings besteht für Sie die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Verspätungen leider mitgezahlt werden müssen, da ich dem nächsten Patienten nicht zumuten möchte, entsprechend länger zu warten bzw. meine Vorbereitungszeit für ihn entfallen zu lassen.

*Die Anzahl der Kassenzulassungen für Psychotherapeuten innerhalb einer Region ist begrenzt, sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die so genannte Bedarfsplanung, die die Zahl der Kassenpsychotherapeuten festlegt, wird von den kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt und entspricht aktuell nicht dem Bedarf.